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E-Auto bis 2035 steuerfrei: Kfz-Steuer-Befreiung gilt jetzt für Zulassungen bis Ende 2030

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Die Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge fällt bis maximal 2035 nicht an — das hat das Bundeskabinett festgeschrieben, der Bundestag am 4. Dezember 2025 zugestimmt, der Bundesrat im Dezember nachgezogen. Neu zugelassene Stromer profitieren von einer zehnjährigen Befreiung, neu eingestellte Fahrzeugumbauten ebenfalls. Der Stichtag für Neuzulassungen verschiebt sich von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2030 — die Befreiung selbst endet spätestens am 31. Dezember 2035, unabhängig vom Zulassungsdatum.

Das macht einen E-Auto-Kauf bis 2030 planbar: Du zahlst keine Kfz-Steuer, während das Fahrzeug läuft. Nach 2035 entfällt die Steuer nicht vollständig — sie wird nach § 3d KraftStG auf die Hälfte des regulären Betrags ermäßigt. Für dich heißt das: Der halbe Betrag richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs, nicht nach Hubraum und CO₂ wie bei Verbrennern.

Wer ist wann steuerfrei — die drei Daten

Frist Was gilt Wen betrifft es
31.12.2025 Ursprünglicher Stichtag — entfällt, weil die Befreiung verlängert wurde Fahrzeuge, die bis dahin zugelassen wurden
31.12.2030 Neuer Stichtag: Neuzulassung oder Umrüstung auf Elektro Alle, die bis dahin ein E-Fahrzeug anschaffen
31.12.2035 Spätester Endpunkt der zehnjährigen Steuerbefreiung Alle befreiten Fahrzeuge — auch 2030 zugelassene sind danach noch fünf Jahre steuerfrei

Reine Elektrofahrzeuge (Pkw, Motorräder, Umrüst-Fahrzeuge) sind betroffen; Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Modelle nicht. Der Anreiz der Bundesregierung sitzt: Früh kaufen zahlt sich aus, denn je später die Zulassung, desto früher läuft die Befreiung ab.

Was kostet das Auto nach 2035?

Nach Ende der Befreiung fällt nicht die volle Kfz-Steuer an, sondern nur die Hälfte. Das ist eine gesetzliche Ermäßigung für E-Fahrzeuge per § 3d KraftStG — sie gilt dauerhaft, nicht nur für eine Übergangsphase.

Der zu zahlende Betrag hängt am zulässigen Gesamtgewicht (Zulässiges Gesamtgewicht im Fahrzeugschein, Feld 14) und wird in Etappen zu je 200 kg berechnet. Ein Mittelklasse-Ellektroauto mit einem zulässigen Gesamtgewicht von rund 2.200 kg zahlt also nach 2035 die Hälfte der Steuer, die ein vergleichbarer Verbrenner zahlt — bei einem Verbrenner ist die Berechnung nach Hubraum und CO₂-Emission.

Praxis-Tipp: Prüfe vor dem Kauf, was dein konkretes Modell nach 2035 kosten würde. Die Gesamtgewichts-Klasse hängt vom Fahrzeug ab — schwere SUVs und Vans liegen höher als Kompaktwagen. Ein Blick in den Fahrzeugschein genügt, um die Kfz-Steuer-Klasse abzulesen.

Warum 2035 — und warum ein Anreiz?

Die Bundesregierung will zwei Dinge erreichen:

  • Den Automobilstandort stärken. Ein starker, planbarer Steueranreiz soll die Nachfrage nach E-Fahrzeugen stabilisieren, bis die Batterie- und Ladenetz-Infrastruktur ausgebaut ist.
  • Klimaziele im Verkehr erreichen. Der Verkehrssektor soll seine CO₂-Emissionen weiter senken; die Kfz-Steuer-Befreiung ist ein Hebel dazu.

Im Koalitionsvertrag war die Verlängerung bereits festgeschrieben — dieser Artikel setzt sie in geltendes Recht um. Die Befreiung läuft ab dem Tag der erstmaligen Zulassung und endet spätestens nach fünf Jahren nach 2030 bzw. zum 31.12.2035, je nachdem was früher eintritt.

Kurz zusammengefasst

  • Kfz-Steuer für reine E-Fahrzeuge bis maximal 2035 befreit.
  • Neuzulassungen und Umrüstungen bis zum 31.12.2030 profitieren.
  • Nach 2035: nur die Hälfte der regulären Kfz-Steuer — nicht volle Steuer.
  • Hybrid und Plug-in-Hybrid sind ausschließlich ausgeschlossen.
  • Die Befreiung richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung bzw. der Umrüstung auf Elektroantrieb — nicht nach dem Kaufdatum.

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Quellen

  1. Bundesregierung (PM vom 21.09.2026): „E-Autos bleiben bis maximal 2035 von Kfz-Steuer befreit“ — bundesregierung.de
  2. Bundestag (Pressemitteilung vom 13.11.2025): „Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos“ — bundestag.de
  3. Bundesrat (Drucksache 590-25, 19.12.2025): „Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos“ — bundesrat.de
  4. Bundesfinanzministerium (PM vom 15.10.2025): „Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert“ — bundesfinanzministerium.de